Allgemeine Geschäftsbedingungen von Eifel-Fun-Events
§1 Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen, die der Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“ genannt) mit Bubbleballs von Eifel-Fun-Events, Andreas Winkelmann, Reginostraße 30, 54595 Prüm (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) durchgeführt werden. Der Kunde bestätigt mit der verbindlichen Buchung von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Mietbedingungen des Anbieter Kenntnis genommen zu haben und erkennt diese damit voll an.
§2 Leistungsumfang und Produkte
- Der Veranstalter vermietet dem Kunden die für die Durchführung des Events erforderlichen Spiel- und Aktionsgegenstände.
- Die Leistungen des Veranstalters beschränken sich auf die im Angebot gemachte Leistungsbeschreibung.
- Eine verbindliche Buchung eines der Produkte kommt erst durch die Bestätigung des Angebots durch den Veranstalter sowie durch eine Anzahlung von 30% des Angebotspreises zustande.
- Ein Angebot ist zeitlich befristet und gilt, wenn nicht anders angegeben, eine Woche ab Zugang beim Kunden.
- Erfolgt keine Anzahlung, behält sich der Veranstalter vor, den dem Kunden angebotenen Termin an andere Personen zu vermieten.
- Können die Bälle nur nass oder stark verschmutzt abgebaut werden, fällt eine Reinigungspauschale in Höhe von 50,00€ an.
§3 Zahlungsbedingungen, Stornierungen und Vermietung
- Der vollständige Mietpreis muss bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter auf das im Vertrag angegebene Konto eingegangen sein. Eine Bezahlung in Bar ist nach vorheriger Absprache auch möglich.
- Bei Stornierungen vor der Veranstaltung behält sich der Veranstalter vor, eine Storno- und Aufwandsentschädigung einzubehalten oder einzufordern.
- Diese beträgt 30% des Mietpreises bei einer Stornierung 14 Tage vor der Veranstaltung, 50% des Mietpreises bei Stornierungen bis 7 Tage vor der Veranstaltung, 75% des Mietpreises bei Stornierung bis 2 Tage von der Veranstaltung. In allen anderen Fällen behält sich der Veranstalter vor, 100% des Mietpreises als Storno- und Aufwandsentschädigung einzubehalten.
- Mietgegenstand und Mietdauer entsprechen der im Angebot festgehaltenen Leistungsvereinbarung.
- Wird der Mietgegenstand beschädigt, muss der Schaden dem Veranstalter unverzüglich mitteilen. Der entstandene Schaden muss dem Veranstalter erstattet werden.
§4 Teilnahmebedingungen und Nutzungsregelungen
- Die Nutzung der Bubble-Bälle darf nur gemäß den nachfolgenden Nutzungsbedingungen des Veranstalters und nur für den vorgesehenen Zweck erfolgen.
- Der Kunde verpflichtet sich, die Nutzungsbedingungen an alle Teilnehmer weiterzugeben und während der Nutzung durchgehend auf die Einhaltung zu achten.
- Die Bubble-Bälle dürfen nicht mit spitzen Gegenständen in Berührung kommen. Jeglicher Schmuck, Uhren, Ketten etc. sind vor der Benutzung abzulegen. Der Untergrund muss frei von jeglichen spitzen Gegenständen (Steine, Scherben, Äste) sein. Das Tragen von Stollenschuhen während der Benutzung ist untersagt.
- Betrunkene oder unter dem Einfluss von Drogen stehende Personen sind von der Benutzung ausgeschlossen.
- Personen, die körperlich nicht gesund sind und/oder schwanger sind, sollten die Bubble-Bälle nicht benutzen.
- Die Bubble-Bälle sind für Personen mit einer Körpergröße von mindestens 1,55 Meter und einem Gewicht von bis 110 Kilogramm geeignet.
- Die Benutzung der Bubble-Bälle erfolgt durch die Teilnehmer auf eigene Gefahr.
- Sollten die Nutzungsregeln und Teilnahmebedingungen nicht eingehalten werden, ist der Veranstalter jederzeit dazu berechtigt, die Miete der Sportmodule zu beenden, ohne ein Recht des Kunden auf Rückerstattung der Mietkosten.
§5 Haftung / Haftungsausschluss
- Die Benutzung des Mietgegenstandes (Bubble-Bälle) durch den Kunden und die Teilnehmer erfolgt auf eigene Gefahr.
- Der Kunde haftet für Schäden an den Bubble-Bällen, die durch die unsachgemäße Nutzung der Bubble-Bälle durch die Teilnehmer oder durch eigenes fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten oder das seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen an der gemieteten Ausrüstung entstehen.
- Die Haftung des Veranstalters für Verletzungen, die aus oder während der Nutzung der Bubble-Bälle ist ausgeschlossen. Dies umfasst nicht die Haftung für Verletzungen, die aufgrund eines bereits defekt zur Verfügung gestellten Bubble-Balls entstanden sind.
§6 Anmietung des Mietgegenstandes (Bubble-Bälle) zum Selbstaufbau
- Übernahme des Mietgegenstandes
- Die Übergabe erfolgt an eine vom Kunden zur Verfügung gestellte Person, der die Nutzungsbedingungen und Sicherheitsbestimmungen bekannt sind und die, wenn nötig, alle offenen Fragen bei der Anmietung klären kann.
- Der Mietgegenstand wird in einwandfreiem Zustand übergeben. Eventuelle Schäden sind im Lieferschein der Übergabe festzuhalten.
- Eine Kaution in Höhe von 100,00€ ist vor Übergabe per Überweisung oder in Bar zu leisten.
- Nutzung des Mietgegenstandes
- Der Mietgegenstand darf nur unter den unter §4 angegebenen Nutzungsregelungen und Teilnahmebedingungen verwendet werden.
- Fallen dem Kunden bereits beim Aufbau Schäden am Mietgegenstand auf, ist dies dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen. Eine Nutzung muss dann mit dem Veranstalter abgeklärt werden.
- Für Schäden, die während der Nutzung neu entstehen, kann der Kunde keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter geltend machen
- Der Mietgegenstand darf maximal zu 90% aufgepumpt werden. Niemals so, dass die Schnüre unter voller Spannung stehen. Der Ball sollte ca. 10cm eingedrückt werden können.
- Rückgabe des Mietgegenstandes
- Der Mietgegenstand muss trocken und in sauberem Zustand übergeben werden. Bei Verschmutzung oder Nässe werden Reinigungsgebühren ab 75,00€ erhoben.
- Eine verspätete Rückgabe gleicht einer weiteren Tagesmiete und wird voll als diese berechnet.
- Der Kunde verpflichtet sich, dem Veranstalter alle Schäden und Funktionsmängel unverzüglich mitzuteilen.
- Bei Beschädigungen jeglicher Art schuldet der Kunde dem Veranstalter Schadensersatz in Form von Reparatur und Materialkosten. Sollten aufgrund von erheblichen Schäden weitere Vermietungen nicht stattfinden können schuldet der Kunde dem Veranstalter auch entgangenen Gewinn.
§7 Datenschutz
- Personenbezogene Daten (nachfolgend zumeist nur „Daten“ genannt) werden vom Veranstalter nur im Rahmen der Erforderlichkeit für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages sowie zum Zwecke der Bereitstellung eines funktionsfähigen und nutzerfreundlichen Internetauftritts – inklusive seiner Inhalte und der dort angebotenen Leistungen – verarbeitet.
Gemäß Art. 4 Ziffer 1. der Verordnung (EU) 2016/679, der Datenschutz-Grundverordnung (nachfolgend nur „DSGVO“ genannt), gilt als „Verarbeitung“ jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.
- Informationen zur Datenverarbeitung
Die vom Kunden zur Inanspruchnahme des Waren- und/oder Dienstleistungsangebots des Veranstalters übermittelten Daten werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung verarbeitet und insoweit erforderlich auch gespeichert. Ein Vertragsschluss und Vertragsabwicklung sind ohne diese Verarbeitung der Daten nicht möglich.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.
Im Rahmen der Vertragsabwicklung geben wir Ihre Daten an das mit der Warenlieferung beauftragte Transportunternehmen oder an den Finanzdienstleister nur insoweit weiter, wie es zur Warenauslieferung oder zu Bezahlzwecken erforderlich ist.
Die Daten des Kunden werden nach vollständiger Vertragsabwicklung unter Beachtung der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.
Rechtsgrundlage für die Weitergabe der Daten ist dann Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.
- Kontaktanfragen
Sofern Sie per Kontaktformular oder E-Mail mit uns in Kontakt treten, werden die dabei angegebenen Daten zur Bearbeitung der Anfrage genutzt. Die Angabe der Daten ist zur Bearbeitung und Beantwortung Ihre Anfrage erforderlich – ohne deren Bereitstellung können wir Ihre Anfrage nicht oder allenfalls eingeschränkt beantworten.
Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.
Ihre Daten werden gelöscht, sofern Ihre Anfrage abschließend beantwortet worden ist und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, wie bspw. bei einer sich etwaig anschließenden Vertragsabwicklung.
Muster-Datenschutzerklärung der Anwaltskanzlei Weiß & Partner
§8 Foto- und Filmaufnahmen
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter während der Events Foto- und Videoaufnahmen sowohl von den Kunden als auch dem Veranstaltungsort macht und diese zu Werbezwecken verwendet. Die hierbei eingegangene Einwilligung und die damit verbundenen Rechte gelten zeitlich unbegrenzt für die Print- sowie Onlinenutzung. Auf Wunsch kann eine anonymisierende Verpixelung der Teilnehmer erfolgen. Der Kunde hat die Möglichkeit, diese Einwilligung vor der Veranstaltung schriftlich zu widerrufen.
§9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden, oder weist der Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte.